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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.
Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Herbst-Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der Frühjahrssteuerschätzung, womit sich das Steueraufkommen nach dem massiven Einbruch im Frühjahr nun stabilisiert hat.
Mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Finanzämter über sämtliche Zahlungen von staatlichen Corona-Hilfen informiert werden.
Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.
Aus der Steueridentnummer soll eine universelle Personenkennziffer für den Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Behörden werden.
Der Bundesfinanzhof teilt die Ansicht bestimmter Finanzgerichte, dass die Soforthilfe - und damit auch die anschließende Überbrückungshilfe - unpfändbar ist.
Fast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung.
Die Soforthilfe ist nicht zur Befriedigung von Altansprüchen des Finanzamts bestimmt, weswegen eine Kontenpfändung durch das Finanzamt auszusetzen ist.
Die Steuereinnahmen sinken nach der neuesten Schätzung im laufenden Jahr um rund 100 Mrd. Euro und in den vier folgenden Jahren um je rund 50 Mrd. Euro.
 

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