Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuer - Immobilien

Anfang | << | 25 26 27 28 29 [30] 31 32 33 34 35 | >> | Ende

Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.
Anders als bei Wohnimmobilien muss bei Gewerbeimmobilien die Einkünfteerzielungsabsicht im Einzelfall nachgewiesen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.
Ihre Haushaltsnot veranlasst mehrere Bundesländer, die Grunderwerbsteuer teilweise drastisch zu erhöhen.
Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer anhand der jetzigen Einheitsbewertung spätestens ab 2007 für verfassungswidrig.
Wertsteigerungen vor der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre müssen steuerfrei bleiben.
Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden sind keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und damit nur als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.
Mehrere offene Fragen zum anschaffungsnahen Aufwand beantwortet die Finanzverwaltung jetzt, hauptsächlich zur Aufteilung und zeitlichen Zuordnung einzelner Maßnahmen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.
Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371